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Arbeitsprogramm der 8. Berufungsperiode 2023–2026

Der RatSWD wird sich in seiner 8. Berufungsperiode mit Lösungsansätzen für die Verfügbarmachung und Verknüpfung verschiedener Arten von Daten beschäftigen.

RatSWD Arbeitsprogramm 2023-2026In fünf Arbeitsgruppen sollen Empfehlungen zu Gesundheitsdaten, Daten für Krisen, Unternehmensdaten, Politikdaten und einem Datentreuhändermodell für die Wissenschaft entstehen. Drei Task Forces behandeln darüber hinaus bestimmte Querschnittsthemen. Bei allen Aktivitäten wird der RatSWD die Forschungscommunity eng einbeziehen.

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Arbeitsgruppen in der 8. Berufungsperiode

Permanente Aufgaben

1. Datenerschließung und Datenzugang für die Wissenschaft

Der Zugang zu forschungsrelevanten Daten hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Bei zentralen Themen wie Bildung, Migration oder Gesundheitswesen bestehen jedoch noch immer Einschränkungen beim Datenzugang. Der RatSWD arbeitet auf Verbesserungen des institutionalisierten Datenzugangs für die Wissenschaft hin, der den Bedingungen des Datenschutzes gerecht wird.

2. Beratung bei Gesetzgebungsverfahren

Der RatSWD setzt sich dafür ein, dass im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren die Belange der empirischen Forschung und der Forschungsdateninfrastruktur systematisch berücksichtigt werden. Da für die Begleitung von nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren eine schnelle und fundierte Reaktion erforderlich ist, richtet er eine Task Force Politik & Recht ein. Diese analysiert einschlägige Gesetzentwürfe für den RatSWD und erarbeitet Stellungnahmen an die Politik. Die angestoßenen Diskussionen und Themen werden vom RatSWD über die Zeit begleitet.

3. Einbindung der Scientific Community in KonsortSWD

Der Rat hat im Rahmen von KonsortSWD die wichtige Aufgabe der Community-Einbindung übernommen. Er bindet die Scientific Community durch eine partizipative Legitimation seiner Vertreter:innen und durch die enge Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften ein. Dabei kommt dem Rat zugute, dass die Hälfte seiner Mitglieder auf Vorschlag der einschlägigen Fachgesellschaften gewählt wurde und dadurch eine enge Bindung zu diesen besteht. Der Aufgabe der Community-Einbindung wird darüber hinaus im Rahmen von Ratssitzungen oder auch im Zuge der Arbeit in den Arbeitsgruppen nachgekommen.

4. Beteiligung an Initiativen und Abstimmung mit internationalen Akteuren

Mit seiner umfassenden Kompetenz und Kenntnis der Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften in Deutschland ist der RatSWD ein zentraler Ansprechpartner für internationale Initiativen im Bereich Datenpolitik, z.B. als organisatorisches Mitglied in die Research Data Alliance (RDA). Die Frage, wie die Internationalisierung der Dateninfrastruktur vorangetrieben wird und wie die im Rat repräsentierten Disziplinen an den europäischen Entwicklungen wie z.B. European Open Science Cloud (EOSC) eingebunden sein können, wird der Rat im Blick behalten. Er richtet zur Stärkung internationaler Aktivitäten eine Task Force Internationales ein.

5. Akkreditierung von Forschungsdatenzentren und Qualitätssicherung der geschaffenen Forschungsdateninfrastruktur

Zur Qualitätssicherung der Forschungsdateninfrastruktur hat der RatSWD Standards und Kriterien für die Akkreditierung von Forschungsdatenzentren (FDZ) erarbeitet, die er in regelmäßigen Abständen prüft und aktualisiert. Unter Beachtung der Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss) entscheidet der RatSWD über die Akkreditierung neuer FDZ. Der RatSWD evaluiert die Gesamtentwicklung seiner Forschungsdateninfrastruktur durch die Begleitung des jährlichen Monitorings der FDZ und trifft die Entscheidungen im Fall von Beschwerden über die Einhaltung der Akkreditierungskriterien.

6. Monitoring technologischer und methodischer Entwicklungen

Die Digitalisierung birgt große Chancen und Innovationspotenziale, da neue Datenquellen erschlossen und Analysemethoden (fort-)entwickelt werden. Diese Daten und Methoden bieten der wissenschaftlichen Forschung immense Potenziale. Der RatSWD begleitet die methodische und technologische Weiterentwicklung in den Forschungsdatenzentren unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

7. Durchführung der 10. Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 2026

Der RatSWD und KonsortSWD setzen die Reihe von Konferenzen für Sozial- und Wirtschaftsdaten (KSWD) fort. Die Konferenz dient der Diskussion aktueller wissenschaftlicher Themen im Kontext von empirischer Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und
Wirtschaftsforschung und Datenproduktion. Die Konferenz bietet ein gemeinsames Forum für Wissenschaft, Wirtschaft, amtliche Statistik, Politik und (Zivil-)Gesellschaft.
Im Jahr 2026 soll die 10. KSWD durchgeführt werden.

8. Reflexion zu forschungsbezogenen Werten und Normen

In den Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften werden forschungsethische Belange zunehmend thematisiert, um zu verhindern, dass durch Forschung Einzelnen, Gruppen oder ganzen Gesellschaften Schaden zugefügt wird.
Gleichzeitig spielen wissenschaftsbezogene Werte und Normen wie z.B. Forschungsfreiheit, Open Science und Open Data eine zentrale Rolle für die Ausgestaltung von Infrastruktur. Der RatSWD legte beispielsweise bereits ein Gesamtkonzept für forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften vor und bietet eine umfangreiche Materialsammlung für Ethikkommissionen und Forschende zum Thema. Der RatSWD sieht sich als Akteur, der die Awareness für forschungsethisches Handeln stärkt und ein Forum für den nationalen und internationalen Austausch zu forschungsethischen Themen schaffen möchte.
Auch künftig unterstützt der RatSWD Forschende durch seinen Beitrag zu einem die Forschung unterstützenden Kultur- und Wertewandel, aber auch durch die Erarbeitung von handlungsleitenden Handreichungen.

9. Förderung von Datengovernance

Der RatSWD setzt sich für einen ganzheitlichen Umgang mit Daten in der Wissenschaft ein, mit dem Ziel, die Qualität, den Schutz und die Sicherheit von Daten sicherzustellen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten. Durch die Förderung einer umfassenden Datengovernance sollen die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für das Teilen und Nachnutzen von Daten in den Disziplinen des RatSWD weiter vorangetrieben werden.