Verfahren zur Aufnahme in den FDI Ausschuss
Die Beteiligung am FDI Ausschuss ist über eine Mitgliedschaft als akkreditiertes Forschungsdatenzentrum oder über den Status eines ständigen Gasts möglich.
Mitgliedschaft über (vorläufige) Akkreditierung als Forschungsdatenzentrum
Forschungsdatenzentren, welche die gemeinsam von RatSWD und FDI Ausschuss festgelegten Mindeststandards zur Qualitätssicherung der Forschungsdateninfrastruktur erfüllen, können sich vom RatSWD akkreditieren lassen. Mit der vollständigen Akkreditierung wird ein FDZ zum stimmberechtigten Mitglied im FDI Ausschuss. Eine zeitlich begrenzte vorläufige Akkreditierung durch den RatSWD begründet eine vorläufige Mitgliedschaft, die ohne Stimmrecht im FDI Ausschuss wahrgenommen wird.
Weitere Informationen zum Akkreditierungsverfahren und den Akkreditierungskriterien
Ständiger Gaststatus für interessierte Akteure mit Datenkompetenz
Im Herbst 2024 wurde die Mitgliedschaft im FDI Ausschuss um eine weitere Beteiligungsform ergänzt. Der ständige Gaststatus adressiert Akteure mit Expertise im Forschungsdatenmanagement und in der Bereitstellung von Forschungsdateninfrastruktur, für die eine Akkreditierung durch den RatSWD nicht in Frage kommt oder nicht sinnvoll erscheint. Diesen Akteuren bietet der Gaststatus eine Möglichkeit, sowohl vom Austausch im FDI Ausschuss zu profitieren als auch selbst einen Beitrag zu den Aufgaben des Ausschusses zu leisten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle des FDI Ausschusses.
Wer kommt in Frage?
Der ständige Gaststatus richtet sich primär an thematisch interessierte Akteure jenseits akkreditierter Forschungsdatenzentren. Dazu zählen z. B. einschlägige Repositorien und Forschungsdatenverbünde, internationale Forschungsdateninfrastrukturen oder Projekte des Forschungsdatenmanagements. Auch für Infrastruktureinrichtungen, die eine Akkreditierung als Forschungsdatenzentrum durch den RatSWD erwägen oder sich in Gründung und (noch) nicht im Akkreditierungsprozess befinden, bietet der ständige Gaststatus eine Möglichkeit des Kennenlernens und der Mitwirkung an der Arbeit im FDI Ausschuss.
Wie wird man ständiger Gast?
Die Verleihung des Status als ständiger Gast im FDI Ausschuss ist in §2 Absatz 4 Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses Forschungsdateninfrastruktur (FDI Ausschuss) geregelt. Zunächst ist ein Motivationsschreiben bei der Koordinationsstelle einzureichen, aus dem das spezifische Interesse und der potenzielle Mehrwert einer aktiven Mitwirkung im Ausschuss hervorgehen sowie die jeweilige Institution/Einrichtung/Stelle kurz dargestellt ist. Wird aus dem Schreiben ein hinreichender Mehrwert deutlich, folgen eine Vorstellung im FDI Ausschuss und die Entscheidung über die Erteilung des Gaststatus durch die stimmberechtigten Mitglieder im FDI Ausschuss. Motivationsschreiben, die spätestens vier Wochen vor der FDI-Sitzung bei der Koordinationsstelle eingehen, werden in der Sitzung berücksichtigt. Die Sitzungstermine finden Sie im Veranstaltungskalender (bitte nach ‚Datenzentren‘ filtern).
Der Gaststatus beinhaltet kein Stimmrecht und wird befristet für zwei Jahre verliehen. Eine Verlängerung ist auf Kurzantrag und unter Auflagen der aktiven Beteiligung möglich.
Was bedeutet der Gaststatus?
Der ständige Gaststaus ermöglicht die aktive Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses sowie seiner Arbeits- und Ad-Hoc-Gruppen. Ausgenommen hiervon sind interne Themen, die ausschließlich den (vorläufigen) Mitgliedern des FDI Ausschusses vorbehalten sind. Die mit der Teilnahme an den Sitzungen verbundenen Kosten sind grundsätzlich selbst zu tragen. Ständige Gäste erhalten die Tagesordnungen der Sitzungen, nicht jedoch die Protokolle. Sie sind in die allgemeine E-Mail-Kommunikation der Koordinierungsstelle des FDI Ausschusses einbezogen, solange es sich nicht um interne Prozesse wie Umlaufverfahren, Protokollerstellungen etc. handelt.
Ständige Gäste werden auf der Website des FDI Ausschusses namentlich aufgeführt. In ihrer Kommunikation mit Dritten müssen sich ständige Gäste, sofern es ihre Beziehung zum FDI Ausschuss betrifft (insbesondere bei Drittmittelanträgen und auf Webseiten), als Gäste bezeichnen.