Zum Hauptinhalt

Landschaft der Ethikkommissionen

Überblick über Ethikkommissionen verschiedener Disziplinen und Einrichtungen

Landschaft der Ethikkommissionen

Welche Ethikkommissionen begutachten Forschungsvorhaben in Deutschland? Hier gelangen Sie zu Ethikkommissionen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Weiterhin finden Sie hier Empfehlungen des RatSWD zur Einrichtung und Finanzierung lokaler Ethikkommissionen.

Ethikkommissionen in verschiedenen Disziplinen

  • Überblick lokaler und übergeordneter Ethikkommissionen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf der Webseite des RatSWD:
    Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten. (2021). Übersicht sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ethikkommissionen. Link
  • Übersicht über Ethikkommissionen der Kommunikations- und Medienwissenschaft: Projekt FeKom (Forschungsethik in der Kommunikations- und Medienwissenschaft):
    Filmuniversität Babelsberg, Technische Universität Dortmund & Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. (2022). Ethikkommissionen der Kommunikations-und Medienwissenschaft. Link
  • Übersicht über lokale Ethikkommissionen mit Zuständigkeit für die Psychologie:
    Deutsche Gesellschaft für Psychologie. (o.J.). Lokale Ethikkommissionen. Link
  • Übersicht über medizinische Ethikkommissionen: Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen. (o.J.). Ethik-Kommissionen. Link
  • Übersicht der Ansprechpartner und Kommissionen in Deutschland, die für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung zuständig sind:
    Deutsche Forschungsgemeinschaft & Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. (o.J.). Link
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft & Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. (o.J.). Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Link

Empfehlungen des RatSWD zur Einrichtung und Finanzierung lokaler Ethikkommissionen

RatSWD-Empfehlung (Auszug):

„Die Initiative zur Einrichtung einer Kommission sollte nur bei gegebenem Anlass erfolgen. Es ist gegenwärtig nicht sinnvoll, Ethikkommissionen flächendeckend auf Verdacht einzurichten. Die Finanzierung einer lokalen Ethikkommission sollte aus Haushaltsmitteln erfolgen, da die Arbeit einer solchen Kommission im Eigeninteresse der Forschung liegt.
Medizinische Ethikkommissionen erheben in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Die meisten bislang gegründeten Kommissionen in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften tun dies jedoch nicht. Ob Gebühren für die Beratung und Antragstellung erhoben werden, sollte von der Einrichtung oder der Kommission pragmatisch entschieden werden. Es ist zu beachten, dass insbesondere für Studien, die nicht über Drittmittel finanziert sind, eine Bearbeitungsgebühr den Zugang zu einer forschungsethischen Begutachtung erheblich erschweren kann. Die Frage nach der Angemessenheit von Gebühren sollte ‚vor Ort‘ entschieden werden. Dabei geht es auch darum, zum einen die Überlastung einer Kommission zu vermeiden und zum anderen eine erwartete Mindestfallzahl von Prüfungen zu erreichen, die der Qualitätssicherung und der Effizienz von Prüfungen dient. Eine Ethikkommission kann nur von Hochschul- beziehungsweise Fakultätsleitungen und Leitungen von Forschungseinrichtungen (oder den entsprechenden, demokratisch gewählten Gremien der Selbstverwaltung dieser Einrichtungen) eingerichtet werden. Bei der Besetzung besteht gleichermaßen die Möglichkeit zur Ernennung oder zur ‚Urwahl‘ der Mitglieder. Zusammensetzung und Arbeitsweise lokaler Ethikkommissionen Bei der Zusammensetzung einer Ethikkommission sollte darauf geachtet werden, dass sich die methodische Vielfalt der Forschung einer Einrichtung auch in der Expertise der Mitglieder widerspiegelt Es sollten also in der Regel sowohl Forschende mit qualitativen als auch mit quantitativen Methodenkompetenzen vertreten sein. Da aber einzelne Personen niemals Expertinnen oder Experten für alle methodischen Ansätze in ihrem Feld sein können, sollte nach Bedarf entsprechend zusätzliche Expertise hinzugezogen werden. Zumindest ein Mitglied der Kommission sollte über relevante rechtliche Expertise verfügen (das kann eine Juristin, ein Jurist oder eine Person mit ausgewiesener datenschutzrechtlicher Expertise sein), im Idealfall ist dies die/der Datenschutzbeauftragte der Einrichtung. Weiterhin können Ethikkommissionen in Erwägung ziehen, verschiedene Statusgruppen und weitere Diversitätsmerkmale bei ihrer Zusammensetzung zu berücksichtigen. Auf diesem Wege kann auch sichergestellt werden, dass die entsprechende Expertise bezüglich der Fragen des Schutzes von (abhängig) Forschenden vertreten oder zumindest eine gewisse Diversität der Perspektiven gegeben ist. International, wie auch in der Medizin, ist es üblich, dass Ethikkommissionen nicht nur aus Mitgliedern der Einrichtung und Fachgemeinschaft zusammengesetzt sind, sondern auch externe Dritte einbezogen werden, z. B. Personen mit ausgewiesener ethischer Expertise, Laien oder Patientenvertretende.
Für lokale Ethikkommissionen in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind externe Mitglieder und Laien nach Ermessen des RatSWD nicht zwingend erforderlich . Wenn in Forschungseinrichtungen (Hochschulen, Instituten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) unter den Mitgliedernder Einrichtung keine Expertise in Ethik oder Rechtswissenschaften/Datenschutz vertreten ist, sollte externe Expertise einbezogen werden.
Die Zahl der Sitzungen, Begutachtungsprozesse und Entscheidungsmodi richtet sich nach dem vorliegenden Bedarf und wird von den einzelnen Kommissionen entsprechend gestaltet.“

Auszug aus Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten. (2017). Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Output Series, 5. Berufungsperiode Nr. 9). Berlin. doi: 10.17620/02671.1. Link S. 33 f.