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15
Jun.
2022

Besserer Zugang, besserer Schutz: RatSWD-Positionspapier zum Forschungsdatengesetz

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat heute sein Positionspapier „Eckpunkte für ein Forschungsdatengesetz“ veröffentlicht. Der RatSWD fordert darin vorrangig einen verbesserten Zugang der Wissenschaft zu Register- und Verwaltungsdaten sowie die Sicherung der Vertraulichkeit von Forschungsdaten.

Als erste Institution aus der Wissenschaft formuliert der RatSWD mit seinem Positionspapier konkrete Empfehlungen für die Erarbeitung eines im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vorgesehenen Forschungsdatengesetzes, das eine effektivere Nutzung von Forschungsdaten ermöglichen soll. Der RatSWD weist dabei nachdrücklich auf die zentrale Bedeutung von Daten in der modernen Wissensgesellschaft hin.

Wesentliche Forderung des RatSWD an den Gesetzgeber ist es, einen diskriminierungsfreien Zugang zu wissenschaftsbasierten Daten, amtlichen Statistikdaten und administrativen Daten sicherzustellen. Die regelhafte Bereitstellung vorhandener Daten ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Wirksamkeit von politischen Maßnahmen wissenschaftlich analysieren zu können und Ergebnisse für den Wissenstransfer in Politik und Gesellschaft bereitzustellen. Auf Basis guter Daten können wissenschaftliche Analysen die Politik dabei unterstützen, evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen. Die Tragweite zeigt sich aktuell bei der – unzureichenden – Datenlage zum Pandemiegeschehen in Deutschland. Zudem sichert ein diskriminierungsfreier Datenzugang die Transparenz und Qualität wissenschaftlicher Aussagen. Darüber hinaus wird die Belastung der Befragten oder Auskunftspflichtigen und der Datenerhebungsstellen verringert, wenn bereits vorhandene Daten nachgenutzt werden.

Der RatSWD fordert neben dem verbesserten Zugang auch einen umfassenden Schutz von Forschungsdaten. Der Gesetzgeber muss über ein Forschungsdatengesetz die strikte Vertraulichkeit von personenbezogenen Forschungsdaten sichern. Daher empfiehlt der RatSWD, ein Forschungsgeheimnis einzuführen und den § 203 Strafgesetzbuch (Verletzung von Privatgeheimnissen) zu ergänzen um Forschende als Berufsgeheimnisträger. Werden Forschungsdaten unbefugt offenbart, dann könnte dies sanktioniert werden. Hierdurch wird dem besonderen Verhältnis zwischen Forschenden und Auskunft gebenden Personen und deren Schutz Rechnung getragen und das Vertrauen in die Forschung gestärkt. Zum Schutz von Forschungsdaten empfiehlt der RatSWD auch, in die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende und ein Beschlagnahmeverbot von Forschungsunterlagen aufzunehmen.

„Der RatSWD begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, den Zugang zu Forschungsdaten für öffentliche und private Forschung zu verbessern. Ein Forschungsdatengesetz ist ein starkes politisches und gesellschaftliches Signal. Es sichert nicht allein die Voraussetzungen für die Wissenschaft, sondern auch das Vertrauen in die Forschung und ermöglicht evidenzbasierte politische Entscheidungen in Krisenzeiten sowie für eine innovative, zukunftsfähige Gesellschaft“, erklärt
Prof. Dr. Monika Jungbauer-Gans, Vorsitzende des RatSWD.

 


Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und Vertretern der Datenproduktion zusammen.

Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 41 Forschungsdatenzentren (Stand: Juni 2022) akkreditiert und fördert deren Kooperation.