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11
Juli
2017

Forschungsethische Diskurse institutionalisieren – Empfehlungen des RatSWD

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) veröffentlicht Empfehlungen für forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Das Gremium empfiehlt die Einbettung lokaler und überregionaler Ethikkommissionen in ein stimmiges Gesamtkonzept zur Förderung forschungsethischer Reflexionskompetenz. Hierzu bedarf es auch einer verstärkten Integration forschungsethischer Inhalte in die Methodenausbildung, die Betreuung der Studierenden sowie die forschungspraktische Ausbildung.

Die empirischen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften untersuchen den Lebenswandel, die Ressourcen und das Verhalten von Individuen und ganzen Gesellschaften und greifen damit zwangsläufig in die Privatsphäre vieler Menschen ein. Es bedarf daher eines forschungsethischen Rahmens, um mögliche Schäden von Forschungsteilnehmenden und ganzen Gesellschaften zu reflektieren und zu vermeiden.

In Reaktion darauf macht die internationale Wissenschaftsförderung das Bestehen einer forschungsethischen Prüfung zunehmend zur Auflage ihrer Förderung. Einige international renommierte Wissenschaftszeitschriften veröffentlichen empirische Forschungsergebnisse auch in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften nur unter der Voraussetzung einer forschungsethischen „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (ethical approval). Damit entlasten sich die Zuwendungsgebenden und Zeitschriften einerseits von der Anforderung, selbst ethisch problematische von ethisch unproblematischer Forschung zu unterscheiden. Andererseits müssen die Forschenden eine zuständige und fachkundige Anlaufstelle für die forschungsethische Prüfung finden.

Immer mehr Forscherinnen und Forscher der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften fordern daher eine institutionalisierte Struktur zur Sicherstellung forschungsethischer Unbedenklichkeit. Die Empfehlungen des RatSWD sollen ein erster Schritt zu einer fächerübergreifenden Verständigung über forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren sein. Gesamtziel muss dabei der Ausbau von Strukturen zur Vermittlung und Ausbildung einer ethik-sensiblen Forschungshaltung sein, die dazu beiträgt, forschungsethische Problemfälle möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen.

Der RatSWD empfiehlt daher:

  • die Förderung der ethischen Reflexivität der Forschenden unter Einbindung von wissenschaftlichen Beiräten oder Projektträgern. Um diese Kompetenzen zu fördern, bedarf es einer verstärkten Integration forschungsethischer Inhalte in die Methodenausbildung, die Betreuung der Studierenden sowie die forschungspraktische Ausbildung der Promovierenden;
  • die Bildung lokaler Ethikkommissionen an sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen;
  • die Einrichtung überregionaler Ethikkommissionen zur Ergänzung und Unterstützung der lokalen Ethikkommissionen bei ungewöhnlichen oder schwierigen Fällen;
  • die Einrichtung eines permanenten Forums für forschungsethische Debatten, in dem Lösungsansätze diskutiert und weiterentwickelt werden können.

Die Empfehlungen des RatSWD entstanden im Rahmen eines intensiven und umfassenden Konsultationsprozesses mit Fachgesellschaften sowie mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten, um die Methodenvielfalt der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie internationale Entwicklungen zu berücksichtigen.

Der Bericht „Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften“ kann gedruckt über die Geschäftsstelle des RatSWD sowie elektronisch über dessen Webseite bezogen werden:
https://www.ratswd.de/dl/RatSWD_Output9_Forschungsethik.pdf