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10
Apr
2024

Verbesserung des Forschungsdatenzugangs: RatSWD kommentiert BMBF-Eckpunkte zum Forschungsdatengesetz

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte Eckpunktepapier zum Forschungsdatengesetz findet grundsätzlich positive Resonanz beim Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD). In einer Stellungnahme unterstreicht der RatSWD die Bedeutung eines verbesserten Zugangs von Forschungsdaten für die Wissenschaft in Deutschland und macht Vorschläge zur Konkretisierung.

Das Eckpunktepapier des BMBF ist ein wichtiger Schritt zur dringend notwendigen Verbesserung des Zugangs der Wissenschaft zu Daten der öffentlichen Hand. Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher, wenn es um den Datenzugang für die Forschung geht, was dringend benötigte Forschung erschwert. Die Bundesregierung greift nun die Forderungen der Wissenschaft auf, um diesen Missstand durch das geplante Forschungsdatengesetz zu beheben.

Besonders begrüßt der RatSWD die Absicht, das Bundesstatistikgesetz (BStatG) zu novellieren, um den Zugang zu statistischen Einzeldaten für die Forschung zu verbessern. Der RatSWD fordert eine Stärkung der Rolle der Forschungsdatenzentren des Statistischen Bundesamtes und der Länder durch entsprechende Anpassungen im Forschungsdatengesetz.

Ein zentraler Aspekt des Eckpunktepapiers ist die Einführung eines German Micro Data Center als Datentreuhänder. Dies kann nur dann effektiv sein, wenn es eine technisch-organisatorische Infrastruktur für die datenschutzkonforme Verknüpfung von Mikrodaten bereitstellt, die gesetzlichen Grundlagen für diese Verknüpfung angepasst werden und außerdem ein diskriminierungsfreier Zugang für die unabhängige Forschung ermöglicht wird.

Des Weiteren spricht sich der RatSWD für eine langfristige Speicherung von pseudonymisierten Forschungsdaten in einem Archiv aus, um wichtige Daten langfristig für die Forschung verfügbar zu machen. Darüber hinaus sollen neue Regelungen im Forschungsdatengesetz einen forschungsfreundlichen Datenschutz gewährleisten, der bundeseinheitliche und rechtsformübergreifende Datenschutzregeln sowie eine einheitliche Auslegung der Regeln vorsieht.

Abschließend betont der RatSWD, dass die im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Maßnahmen wichtige Anliegen der Forschung aufgreifen. Es wird nun darauf ankommen, das Forschungsdatengesetz entsprechend auszugestalten, um den Datenzugang der Forschung in Deutschland substantiell zu verbessern.

Die vollständige Stellungnahme steht auf der Webseite des RatSWD zum freien Download zur Verfügung: https://www.konsortswd.de/wp-content/uploads/RatSWD-Stellungnahme-Eckpunkte-Forschungsdatengesetz.pdf

 


Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und Vertretern der Datenproduktion zusammen.

Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 41 Forschungsdatenzentren akkreditiert und fördert deren Kooperation.