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29
Nov
2019

Stärkung innovativer Gesundheitsforschung erreicht: RatSWD begrüßt Digitale-Versorgung-Gesetz

Der RatSWD begrüßt das verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz als einen wichtigen Meilenstein hin zu innovativer Gesundheitsforschung für unsere Gesellschaft. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Forschungsdatenzentrums (FDZ) vor. Es wird der unabhängigen Wissenschaft die Analyse der GKV-Versorgungsdaten unter strikter Einhaltung des Datenschutzes ermöglichen. Zukünftig kann der einzigartige Schatz aktueller, krankenkassenübergreifender Daten, bspw. zur Erforschung seltener Erkrankungen oder der räumlichen Versorgungsdichte und der Versorgungsqualität, genutzt werden. Der RatSWD wird sein Engagement fortsetzen und die Umsetzung der Reform eng begleiten.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt das am 07.11.2019 durch den Bundestag und am 29.11.2019 durch den Bundesrat verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz. Durch die vorgesehene Einrichtung eines Forschungsdatenzentrums (FDZ) kann der Zugang der Wissenschaft zu Gesundheitsdaten (GKV-Versorgungsdaten) erheblich verbessert und gesellschaftsrelevante Forschung mit Gesundheitsdaten erleichtert werden. Ein FDZ ermöglicht die Datenauswertung für die unabhängige wissenschaftliche Forschung unter strenger Einhaltung des Datenschutzes. Dafür wird der geeignete Datenzugangsweg auf das jeweilige Forschungsprojekt und auf die Sensibilität der für die jeweilige Forschungsfrage notwendigen Daten abgestimmt.

Der RatSWD engagiert sich seit einigen Jahren für die Verbesserung des Zugangs zu Versorgungsdaten der Krankenversicherungen und wird die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten. Sobald das FDZ etabliert ist, steht der Weg für dessen Akkreditierung durch den RatSWD offen. Damit ergeben sich wertvolle fachliche Vernetzungsmöglichkeiten mit den aktuell 34 akkreditierten FDZ. Die FDZ tauschen sich, initiiert durch den RatSWD, regelmäßig zu Best Practices im Datenschutz, in der Nachnutzung von Forschungsdaten sowie zur Qualitätssicherung aus.
Der RatSWD sieht in der direkten Datenübermittlung von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) – über eine Vertrauensstelle – an das FDZ den wichtigen Schritt für eine schnelle Datenverfügbarkeit. Die unmittelbarere Bereitstellung der Daten sollte sich nun auch in einer schneller möglichen Nachnutzung im FDZ niederschlagen. Dazu bedarf es eines adäquaten Datenaufbereitungs- und Datenbereitstellungskonzeptes und einer angemessenen Personal- und Ressourcenausstattung im FDZ.

Die Nutzung ausgewählter GKV-Versorgungsdaten ist aktuell bereits möglich, allerdings stehen die Daten erst mit mehrjähriger Verzögerung und einem zeitlich unvorhersehbaren organisatorischen Vorlauf zur Verfügung, was ein erhebliches Problem für Forschungsprojekte darstellt. Alternativ konnte bisher bei individuell vereinbarten Forschungskooperationen mit einzelnen Krankenkassen immer nur ein (je nach Krankenkasse) ggf. räumlich oder auch sozioökonomisch eingeschränkter Ausschnitt der Versicherten betrachtet werden. Die zentrale Verbesserung für die Gesundheitsforschung ergibt sich daher aus der kassenübergreifenden Datenbereitstellung. Hierdurch können beispielsweise die Gesundheitswirkungen von bundeslandspezifischen Politikmaßnahmen, regionale Unterschiede der Gesundheitsversorgung sowie die Versorgungsqualitäten und die Risikostrukturen der Gesetzlichen Krankenkassen analysiert werden. Für manche Fragestellungen sind zudem große Fallzahlen notwendig, die nun über einen kassenübergreifenden Datenzugang abgesichert werden können.