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11
Dez
2015

Ergebnisse der 40. Sitzung: Herausforderungen der Flüchtlingszuwanderung nur auf Basis guter wissenschaftlicher Daten steuerbar

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hat in seiner 40. Sitzung am 03./04. Dezember 2015 in Nürnberg besseren Zugang der Wissenschaft zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhobenen Daten gefordert: die aktuelle Dimension der Flüchtlingszuwanderung nach Europa und nach Deutschland hat vielfältige Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Politik muss schnell und weitsichtig reagieren können. Ohne evidenzbasierte Analysen und wissenschaftliche Beratung läuft die Politik jedoch Gefahr, die komplexen Aufgaben der Integration nicht bewältigen zu können.

Weitere Ergebnisse und Schwerpunkte der 40. Sitzung des RatSWD waren:

  • die Akkreditierung von zwei neuen Forschungsdatenzentren durch den RatSWD
  • die Verbesserung der rechtlichen Voraussetzungen für den Datenzugang der Wissenschaft
  • der Zugang zu Daten im Bereich der Versorgungs- und Gesundheitsforschung.

Zukünftig gehören das Forschungsdaten- und Servicezentrum der Deutschen Bundesbank und das Forschungsdatenzentrum des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zum Kreis der dann 31 durch den RatSWD akkreditierten Datenzentren. Der RatSWD begrüßt die Erweiterung der deutschen Forschungsdateninfrastruktur und heißt die neuen Mitglieder willkommen.

Darüber hinaus beschäftigte sich der RatSWD in seiner 40. Sitzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Datenzugangs für die Forschung auf nationaler und europäischer Ebene. Der RatSWD bedauert, dass bisher auch im Zuge der anstehenden Novellierung des Bundesstatistikgesetzes eine gesetzliche Verankerung von Forschung als Aufgabe des Statistischen Bundesamtes nicht abzusehen ist. Der RatSWD wirbt weiterhin um Zustimmung für dieses Anliegen.

Die Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung befindet sich aktuell in der finalen Phase. Der RatSWD hat sich im Vorfeld mit zahlreichen Stellungnahmen für die Berücksichtigung forschungsrelevanter Belange stark gemacht. Dies betrifft insbesondere eine nicht zu enge Auslegung der Kriterien zur Zweckbindung und der Einwilligung zur Datennutzung für die Wissenschaft. Der RatSWD steht hierzu im Austausch mit Mitgliedern des Europäischen Parlamentes. Er wird sich weiterhin aktiv mit Empfehlungen zur Ausgestaltung des europäischen Rechtsraumes einbringen, um die Bedingungen für die Forschung zu verbessern.

Zum Zugang zu Gesundheitsdaten hat der RatSWD seine Aktivitäten fortgeführt und ist in den Austausch mit dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) getreten, welches auf Basis der Datentransparenzverordnung (DaTraV) der Wissenschaft Versorgungsdaten der Krankenkassen zur Verfügung stellt. Es konnten dabei strukturelle und rechtliche Verbesserungen eruiert werden. Der RatSWD wird das DIMDI in dieser Sache weiter unterstützen.

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